top of page

AGB

Für Dienstleistungen und Projektarbeiten der Firma Chimpevents by Mathias Hofmann (Inh. Mathias Hofmann)

Stand: März 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Chimpevents by Mathias Hofmann – nachstehend Dienstleister CMH genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. 

 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2.    Vertragsgegenstand

 

2.1   Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen

Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2  Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister CMH selbst Sorge und stellt

       den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

2.3  Es steht dem Dienstleister CMH frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3.    Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den

Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister MHE zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form und entspricht dem vom Auftraggeber unterschriebenen und damit bestätigten Angebot des Dienstleisters CMH.

 

3.2   Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. In

individuellen Fällen sind für eine detaillierte Aufgabenbezeichnung folgende Schritte erforderlich:

 

Erstgespräch mit dem Auftraggeber beziehungsweise einer zwischengeschalteten Agentur oder eventuelle Gewerkemeetings, 

 

➞ Locationbesichtigung / - begehung (sofern Location nicht bekannt).

 

In der Folge erhält der Auftraggeber eine Bestätigung der Auftragsannahme und ein Angebot über die kalkulierten Kosten. Bei Erstbeauftragung oder Preiserhöhung seitens des Dienstleisters CMH erhält der Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung des Dienstleisters CMH, in der die Leistungen und Preise der projektbezogenen Dienstleistungen beschrieben sind.

 

4.    Vertragsdauer und Kündigung

 

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2   Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen vor Projektbeginn

vereinbart. Als Projektbeginn gilt in der Regel der Beginn der Planung eines Projekts. Ist der Dienstleister CMH nicht für die Planung, sondern lediglich mit der Durchführung eines Projekts beauftragt, gilt der Zeitpunkt der Projektübergabe, spätestens jedoch der erste Aufbautag als Projektbeginn.

 

4.3   Wird ein Auftrag seitens des Auftragsgebers in einer kürzeren Frist, als der im vorstehenden Absatz (4.2)

angegebenen, gekündigt, behält sich der Dienstleister MHE vor, 50 % des kalkulierten Nettobetrages in Rechnung zu stellen. Entstandene Planungskosten und/oder geleistete Projektausgaben werden zur Erstattung berechnet.

 

4.4   Wird ein Auftrag seitens des Auftragsgebers in einer kürzeren Frist, als 72 Stunden, gekündigt, behält sich der

Dienstleister CMH vor, 100 % des kalkulierten Nettobetrages in Rechnung zu stellen. Entstandene Planungskosten und/oder geleistete Projektausgaben werden zur Erstattung berechnet.

4.5   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn 

➞ der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, 

 

➞ der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

 

5.    Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1   Die vom Dienstleister CMH zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten

Aufgaben, gemäß des vom Auftraggeber erteilten Auftrags, beziehungsweise der vom Dienstleister CMH bestätigten Leistungsbeschreibung.

 

5.2   Der Dienstleister CMH wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in

Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

 

5.3   Ist dem Dienstleister CMH die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich (z.B.

Krankheitsfall), so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5.4   Der Dienstleister CMH stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal,

sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.5   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten

Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

 

Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister MHE bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 

Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

 

6.    Preise und Zahlungsbedingungen

 

6.1   Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis oder bei Vereinbarung der

Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

 

6.2   Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen

sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer, nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

 

6.3   Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

 

6.4   Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem

Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister CMH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5,0 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

6.5   Bei Rechnungen an Privatkunden ist der Rechnungsempfänger verpflichtet, die Rechnung zu Steuerzwecken 2

Jahre lang aufzubewahren.

 

 

7.    Haftung

 

7.1   Der Dienstleister CMH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister CMH ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister CMH in demselben Umfang.

 

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den

Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3   Der Dienstleister CMH haftet nicht für grobe planerische und zudem Schaden verursachende Fehler und

Versäumnisse des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter.

 

 

8.    Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

 

9.    Sonstige Bestimmungen

 

keine

bottom of page